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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Bedingungen, zu denen wir AUREM als Software-Dienst zur Verfügung stellen – von der Testphase über Abrechnung und Laufzeit bis zu Haftung und Datenschutz.

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der kessoft eGbR, Nuitsstraße 35, 75173 Pforzheim (im Folgenden „Anbieter“ oder „wir“) und ihren Kunden über die Nutzung der Software AUREM (im Folgenden „AUREM“ oder „die Anwendung“).
  2. AUREM richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern schließen wir nicht.
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben. Das gilt auch, wenn wir in Kenntnis solcher Bedingungen unsere Leistung vorbehaltlos erbringen.

§ 2 Vertragsgegenstand

  1. AUREM ist eine Software für Reparatur, Service und Instandhaltung. Wir stellen sie dem Kunden als Dienst über das Internet zur Verfügung (Software as a Service): als Webanwendung unter app.aurem.de sowie als App für Techniker im Außendienst. Eine Überlassung der Software zur Installation auf Systemen des Kunden ist nicht Gegenstand des Vertrags.
  2. Der Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf unserer Website in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Alle Pakete enthalten denselben Funktionsumfang; sie unterscheiden sich in der Zahl der Vorgänge je Monat und der enthaltenen Benutzer.
  3. Wir schulden die Bereitstellung der Anwendung am Übergabepunkt, das heißt am Ausgang der von uns genutzten Rechenzentren zum Internet. Die Verbindung des Kunden zum Internet und die von ihm eingesetzten Geräte und Browser liegen in seiner Verantwortung.

§ 3 Testphase

  1. Der Kunde kann AUREM nach der Registrierung 14 Tage lang kostenlos und unverbindlich testen. In der Testphase steht der volle Funktionsumfang zur Verfügung.
  2. Die Testphase endet automatisch. Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt nur zustande, wenn der Kunde in der Anwendung ein Paket wählt (§ 4). Wählt er kein Paket, endet der Zugang mit Ablauf der Testphase, ohne dass eine Rechnung entsteht.
  3. Die in der Testphase angelegten Daten bleiben bei der Wahl eines Pakets erhalten. Wählt der Kunde kein Paket, bewahren wir die Daten noch 30 Tage nach Ende der Testphase auf, damit er den Test in einen Vertrag überführen kann; danach löschen wir sie.
  4. Für die Testphase gelten diese AGB mit Ausnahme der Regelungen zur Vergütung entsprechend. Eine Gewährleistung für die Testphase übernehmen wir nicht; die Haftung richtet sich nach § 13.

§ 4 Vertragsschluss

  1. Die Darstellung der Pakete auf unserer Website und in der Anwendung ist kein verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben.
  2. Mit der Wahl eines Pakets in der Anwendung und der Bestätigung der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir das Angebot annehmen, spätestens mit der Freischaltung des gewählten Pakets oder dem Zugang der ersten Rechnung.
  3. Für das Paket „Individuell“ und für Leistungen, die über die Pakete hinausgehen, kommt der Vertrag durch ein gesondertes Angebot von uns und dessen Annahme durch den Kunden zustande.
  4. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Person, die den Vertrag für ihn schließt, dazu berechtigt ist.

§ 5 Leistungsumfang und Verfügbarkeit

  1. Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags Zugang zu AUREM im Umfang des gewählten Pakets. Als Vorgang zählt jeder Serviceauftrag, den der Kunde im Abrechnungsmonat anlegt; Kunden, Anlagen, Ersatzteile und Dokumente sind in ihrer Zahl nicht begrenzt. Abgeschlossene Vorgänge aus früheren Monaten bleiben ohne Aufpreis erhalten.
  2. Wir bemühen uns um eine hohe Verfügbarkeit der Anwendung. Von der Verfügbarkeit ausgenommen sind Zeiten, in denen die Anwendung wegen Wartungsarbeiten nicht erreichbar ist, sowie Ausfälle, die auf Umständen außerhalb unseres Einflussbereichs beruhen, etwa Störungen des Internets oder höherer Gewalt. Geplante Wartungsarbeiten führen wir nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durch und kündigen sie rechtzeitig in der Anwendung an. Eine vertraglich zugesicherte Mindestverfügbarkeit besteht nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist.
  3. Wir sichern die Daten des Kunden regelmäßig und automatisch. Der Kunde kann seine Daten außerdem jederzeit selbst als Tabelle exportieren; einen vollständigen Export aller Daten stellen wir auf Wunsch bereit.
  4. Wir unterstützen den Kunden bei Fragen zur Anwendung per E-Mail und telefonisch zu den auf der Website genannten Zeiten. Weitergehende Leistungen wie die Einrichtung der Anwendung, die Übernahme von Daten oder Schulungen erbringen wir nach gesonderter Vereinbarung.

§ 6 Weiterentwicklung der Anwendung

  1. Wir entwickeln AUREM laufend weiter. Wir dürfen Funktionen ergänzen, verändern oder durch gleichwertige ersetzen, wenn das dem technischen Fortschritt dient, der Sicherheit dient oder rechtlich geboten ist, und der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang dadurch nicht wesentlich eingeschränkt wird.
  2. Über Änderungen, die den Arbeitsablauf des Kunden spürbar betreffen, informieren wir rechtzeitig in der Anwendung oder per E-Mail.

§ 7 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde hält die Zugangsdaten seiner Benutzer geheim und schützt sie vor dem Zugriff Unbefugter. Jeder Benutzerzugang ist einer natürlichen Person zugeordnet und darf nicht von mehreren Personen gemeinsam genutzt werden. Hat der Kunde Anhaltspunkte dafür, dass Zugangsdaten unbefugt verwendet werden, teilt er uns das unverzüglich mit.
  2. Der Kunde ist für die Inhalte verantwortlich, die er und seine Benutzer in der Anwendung anlegen. Er stellt sicher, dass diese Inhalte nicht gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen und dass er zur Verarbeitung der darin enthaltenen personenbezogenen Daten berechtigt ist.
  3. Der Kunde nutzt die Anwendung nicht in einer Weise, die ihre Sicherheit oder Stabilität beeinträchtigt, insbesondere nicht durch automatisierte Massenabfragen, das Einschleusen von Schadsoftware oder Versuche, die Zugangskontrollen zu umgehen.
  4. Der Kunde hält seine Konto- und Rechnungsdaten aktuell und wirkt an der Leistungserbringung mit, soweit das erforderlich ist, etwa durch die Benennung eines Ansprechpartners.

§ 8 Vergütung und Zahlung

  1. Die Vergütung richtet sich nach dem gewählten Paket und der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste auf unserer Website. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Die Vergütung wird je Abrechnungszeitraum im Voraus fällig. Der Kunde wählt zwischen monatlicher und jährlicher Abrechnung. Die Rechnung stellen wir zu Beginn des Abrechnungszeitraums per E-Mail; sie ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Bezahlt wird per SEPA-Lastschrift, Kreditkarte oder Überweisung.
  3. Der Kunde kann jederzeit in ein anderes Paket wechseln. Der Wechsel gilt sofort. Beim Wechsel in ein größeres Paket berechnen wir die Differenz anteilig für den restlichen Abrechnungszeitraum mit der nächsten Rechnung; beim Wechsel in ein kleineres Paket gilt der neue Preis ab dem nächsten Abrechnungszeitraum.
  4. Überschreitet der Kunde in einem Monat die im Paket enthaltene Zahl der Vorgänge, weisen wir ihn in der Anwendung darauf hin. Er kann dann in das nächstgrößere Paket wechseln; ohne Wechsel dürfen wir das Anlegen weiterer Vorgänge bis zum Beginn des nächsten Monats aussetzen.
  5. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, dürfen wir nach einer Mahnung mit angemessener Frist den Zugang zur Anwendung sperren, bis der offene Betrag beglichen ist. Die Pflicht zur Zahlung der Vergütung bleibt von der Sperrung unberührt. Weitergehende gesetzliche Rechte, insbesondere die Kündigung aus wichtigem Grund, bleiben vorbehalten.
  6. Wir dürfen die Preise mit einer Frist von sechs Wochen zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums anpassen, wenn sich unsere Kosten für die Erbringung der Leistung ändern, insbesondere für Rechenzentren, Lizenzen oder Personal. Über eine Preisänderung informieren wir den Kunden in Textform. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall bis zum Wirksamwerden der Änderung zum selben Zeitpunkt kündigen; auf dieses Recht weisen wir in der Mitteilung hin.

§ 9 Laufzeit und Kündigung

  1. Der Vertrag läuft für die Dauer des gewählten Abrechnungszeitraums, also einen Monat oder ein Jahr, und verlängert sich jeweils um denselben Zeitraum, wenn er nicht gekündigt wird.
  2. Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen. Der Kunde kündigt in der Anwendung oder formlos in Textform, etwa per E-Mail an info@aurem.de.
  3. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit der Zahlung von zwei Rechnungen in Verzug ist oder wenn er gegen § 7 verstößt und den Verstoß trotz Aufforderung nicht innerhalb angemessener Frist abstellt.
  4. Bis zum Ende des Vertrags bleibt der Zugang vollständig nutzbar. Der Kunde kann seine Daten bis dahin selbst exportieren; auf Wunsch stellen wir einen vollständigen Export in einem gängigen Format bereit. Nach Vertragsende bewahren wir die Daten noch 30 Tage auf und löschen sie anschließend, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.

§ 10 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

  1. Soweit wir bei der Bereitstellung von AUREM personenbezogene Daten verarbeiten, für die der Kunde verantwortlich ist, tun wir das ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Kunden (Art. 28 DSGVO). Die Parteien schließen dazu einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung, den wir dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung stellen.
  2. Wir setzen technische und organisatorische Maßnahmen ein, um die Daten des Kunden gegen Verlust, Manipulation und unbefugten Zugriff zu schützen. Einzelheiten zu diesen Maßnahmen und zu den von uns eingesetzten Unterauftragsverarbeitern regelt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
  3. Die Daten, die der Kunde in der Anwendung anlegt, bleiben sein Eigentum. Wir nutzen sie nur, soweit das zur Erbringung unserer Leistung nötig ist.

§ 11 Geheimhaltung

  1. Die Parteien behandeln alle Informationen, die sie im Rahmen des Vertrags voneinander erhalten und die als vertraulich gekennzeichnet oder nach den Umständen erkennbar vertraulich sind, geheim und verwenden sie nur zur Durchführung des Vertrags.
  2. Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Pflicht werden, die der empfangenden Partei bereits bekannt waren oder die sie rechtmäßig von Dritten erhalten hat, und nicht, soweit eine Offenlegung gesetzlich oder behördlich angeordnet ist.
  3. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht für die Dauer des Vertrags und drei Jahre darüber hinaus.

§ 12 Gewährleistung

  1. Wir stellen AUREM in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand bereit und erhalten diesen Zustand während der Vertragslaufzeit.
  2. Der Kunde zeigt uns Mängel der Anwendung unverzüglich und so genau wie möglich an, damit wir sie nachvollziehen und beheben können. Mängel beheben wir innerhalb angemessener Frist, bei schwerwiegenden Mängeln, die den Betrieb wesentlich beeinträchtigen, mit Vorrang.
  3. Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 BGB), ist ausgeschlossen.
  4. Für Beeinträchtigungen, die auf Umständen beim Kunden beruhen – etwa auf seiner Internetverbindung, seinen Geräten oder nicht unterstützten Browsern –, übernehmen wir keine Gewährleistung.

§ 13 Haftung

  1. Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer von uns übernommenen Garantie.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), ist unsere Haftung auf den Schaden begrenzt, der bei Vertragsschluss vorhersehbar und vertragstypisch war, höchstens jedoch auf die Vergütung, die der Kunde in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis an uns gezahlt hat.
  3. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  4. Für den Verlust von Daten haften wir im Rahmen der vorstehenden Absätze nur bis zu dem Betrag, der für ihre Wiederherstellung aus den von uns angefertigten Sicherungen erforderlich ist.
  5. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung unserer Gesellschafter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

§ 14 Nutzungsrechte

  1. Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, AUREM im Umfang des gewählten Pakets für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen.
  2. Der Kunde darf die Anwendung nicht Dritten zur Nutzung überlassen, sie nicht vervielfältigen, bearbeiten oder dekompilieren, soweit das nicht gesetzlich zwingend erlaubt ist, und keine Schutzvermerke entfernen.
  3. Alle Rechte an der Anwendung, ihren Bestandteilen und Weiterentwicklungen verbleiben bei uns. An Inhalten, die der Kunde in der Anwendung anlegt, erwerben wir keine Rechte über das hinaus, was zur Erbringung unserer Leistung nötig ist.

§ 15 Änderungen dieser AGB

  1. Wir dürfen diese AGB ändern, wenn das aus rechtlichen oder technischen Gründen erforderlich ist oder wenn sich unser Leistungsangebot weiterentwickelt, und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Änderungen der Hauptleistungspflichten sind davon ausgenommen.
  2. Über Änderungen informieren wir den Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die geänderten AGB als angenommen; auf diese Folge und auf sein Widerspruchsrecht weisen wir in der Mitteilung ausdrücklich hin. Widerspricht der Kunde, läuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter; beide Parteien können ihn dann zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.

§ 16 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Pforzheim, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
  4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.